Versicherungen - Wofür?
Als Reiseveranstalter und als Reisender sind verschiedene Versicherungen notwendig oder auch sinnvoll.
Für den Reiseveranstalter ist eine Insolvenzversicherung Pflicht. Dies gilt seit der Novellierung des Pauschalreiserechts vom 21.04.1994. Verankert ist die Novellierung im BGB im § 651. Danach sind die Kundengelder gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abzusichern. Daraus entstand der Sicherungsschein, den Sie nach Vertragsabschluss zwischen Ihnen und Ihrem Reiseveranstalter erhalten.
Als Reisender haben Sie die Möglichkeit verschiedene Versicherungen abzuschließen. Genannt seien hier beispielhaft die Reiserücktrittsversicherung oder auch die Reisegepäckversicherung.